Männliche Ferkel werden in der Mast kastriert,
damit sich der sogenannte Ebergeruch nicht ausbildet. Ist nämlich
der Ebergeruch zu stark, wird das Fleisch bei der Fleischuntersuchung
für den menschlichen Verzehr als untauglich bewertet.
Durch eine Änderung des Tierschutzgesetzes dürfen Ferkel ab dem 01.01.2021 jedoch nicht mehr ohne Betäubung kastriert werden. Sie müssen sich also Alternativen entscheiden. Die Jungebermast hat besondere Anforderungen, kann aber lohnend sein, wenn Sie gewisse Grundsätze beachten.
Dieser Kurs soll Sie für diese Anforderungen sensibilisieren und Wege aufzeigen, wie Sie mit der Jungebermast erfolgreich sein können.
Wir wünschen Ihnen viel
Erfolg bei der Umstellung Ihres Betriebes auf die Jungebermast.